Wissenswertes
Anzeichen für ein Hörverlust
- Die anderen sprechen undeutlich.
- Sie müssen im Gespräch oft nachfragen.
- Sie strengen sich beim Zuhören stark an und ermüden dadurch.
- In Gruppen ziehen Sie sich zurück und fühlen sich ausgeschlossen.
- Sie stellen den Fernseher lauter.
- Sie hören die Vögel nicht mehr zwitschern.
- Angehörige machen Sie auf eine mögliche Hörminderung aufmerksam.
Lassen sie Ihr Gehör bei einem Gratis Hörtest regelmässig testen
Kostenbeteiligung
AHV / IV / SUVA / Krankenkasse
AHV / IV / SUVA / Krankenkasse
Als Person mit einer Hörbeeinträchtigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Beiträge an eine Hörgeräteversorgung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie vollumfänglich bei der Anmeldung zur Kostenbeteiligung an ein Hörsystem, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Akustiker oder Facharzt?
1. Um Arztkosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen vor der Konsultation Ihres Haus- oder Facharztes (HNO) unseren kostenlosen Hörtest in Anspruch zu nehmen. Wir untersuchen Ihr Hörvermögen detailliert und umfangreich. Dadurch erhalten wir die notwendigen Werte, um eine allfällige Hörminderung bestmöglichst korrigieren zu können.
2. In einem zweiten Schritt überweisen wir Sie dem Facharzt (HNO), welcher Ihnen die notwendige Expertise (Arzt-Rezept) für die Kostenzuschüsse der Sozialversicherungen ausstellt.
Kostenbeteiligung
Als AHV-Bezüger/in haben Sie Anrecht auf eine Zuschusspauschale von CHF 630.- bei einem Gerät oder bei zwei Geräten von CHF 1’237.50. Dieser Kostenzuschuss wird Ihnen alle 5 Jahre gewährt.
Im IV-Alter haben Sie Anrecht auf eine Kostenbeteiligung von mindestens CHF 840.- für ein Hörgerät, beziehungsweise CHF 1’650.- für zwei Hörgeräte. Diese Kostenzuschüsse werden alle 6 Jahre gewährt.
SUVA-Versicherte Personen haben mindestens Anspruch auf eine Standart Versorgung von CHF 1’293.- mit einseitiger Versorgung oder CHF 2020.- bei einer beidseitigen Versorgung. Bei einer komplexen Versorgung erhalten Sie CHF 1’865.- einseitig und beidseitig CHF 2’972.-. Welchen Kostenzuschuss Sie alle 6 Jahre erhalten entscheiden die SUVA Aerzte gemäss Empfehlung Ihres HNO Arztes.
Krankenkassen aus der Grundversicherung beteiligen sich in der Regel leider nicht an den Kosten eines Hörsystems. Einige Krankenkassen zahlen aber einen Beitrag aus der Hilfsmittel-Zusatzversicherung an eine Hörgeräteversorgung.
Kostenträger IV/AHV - Broschüren/Formulare
Unbehandelte Schwerhörigkeit erhöht das Demenz-Risiko
Schwerhörigkeit im Alter gilt unter Experten als größter beeinflussbarer Risikofaktor für Demenz. Deshalb sollte der Hörverlust möglichst früh erkannt und mit einem Hörgerät behandelt werden.
Mit dem Alter wird die Welt für viele Menschen stiller – sie werden langsam schwerhörig. Das passiert oft schleichend und die Betroffenen kapseln sich, oft unbemerkt, immer mehr ab. Dass Altersschwerhörigkeit ein wichtiger Risikofaktor für Demenz ist, zeigt eine aktuelle Studie der Uni Leipzig, die mehr als 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 20 Jahre lang begleitet hat.
Um andere altersbedingte Faktoren auszuschließen, untersuchten die Forscher, ob sowohl ein Hörverlust als auch eine gleichzeitige Sehbehinderung die Entwicklung einer Demenz fördern können. Dabei erwies sich der Hörverlust als einziger stabiler sensorischer Risikofaktor für Demenz, während das Sehvermögen keinen signifikanten Einfluss auf die Entwicklung einer Demenz hatte. Rund 25 Prozent der 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickelten in der Studie eine Demenz, die sich mit einer Hörverminderung in Verbindung bringen ließ.
Warum lässt das Gehör im Alter oft nach?
Die Altersschwerhörigkeit beginnt im Innenohr, in der Hörschnecke. Das mit Flüssigkeit gefüllte Organ enthält feine bewegliche Haarzellen. Diese Sinneszellen nehmen den Schall auf, schwingen hin und her und wandeln dabei die akustischen Wellen in elektrische Signale um. Im Alter verkümmern die Haarzellen, die Signalübertragung ist gestört. Das betrifft vor allem die kleinen Sinneszellen, die für die hohen Frequenzen zuständig sind. Dieser Prozess setzt sich oft unbemerkt fort, die Betroffenen ziehen sich zurück. Die eingeschränkte Kommunikation und die fehlenden akustischen Reize aus der Umwelt führen zu einer schleichenden Vereinsamung und begünstigen eine Demenz.
Hörverlust führt vermutlich zu Schäden am Gehirn
Wie genau die verminderte Hörleistung zur Entwicklung einer Demenz beiträgt, ist bisher nicht vollständig geklärt. Vermutlich führt der Hörverlust auch zu Veränderungen im Gehirn: Aufgrund der Dauerbelastung durch starke Konzentration auf das Hören werden andere Hirnfunktionen vernachlässigt. Besonders die Hirnrinde und der Hippocampus, die Schaltstelle zwischen Kurzzeit- und Langzeitgedächtnis, scheinen betroffen zu sein. Offenbar stören die immer schwächer werdenden Signale des Hörsinns die normale Funktion der Nervenzellen im Hippocampus, Gedächtnisinhalte gehen verloren.
Hörgerät frühzeitig einsetzen
Um die Entwicklung einer Demenz zu vermeiden, sollte eine Hörverminderung möglichst schnell erkannt und auch behandelt werden. Ein beginnender Hörverlust lässt sich mit einem Hörgerät gut ausgleichen. Je länger man wartet, desto schwieriger wird dagegen die Behandlung, weil sich das Gehirn erst an das «neue Hören» anpassen muss.
Bericht von ARD1-Gesund
Hören ist einer unserer wichtigsten Sinne